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   VG Magdeburg, 25.03.2021 - 9 A 273/20   

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VG Magdeburg, 25.03.2021 - 9 A 273/20 (https://dejure.org/2021,31120)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25.03.2021 - 9 A 273/20 (https://dejure.org/2021,31120)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25. März 2021 - 9 A 273/20 (https://dejure.org/2021,31120)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 4 L 69/09

    Zur Kalkulation von Grundgebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.03.2021 - 9 A 273/20
    Diese Gebührenerhebung beruht auf der Erwägung, dass die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Einrichtung für jeden Anschluss invariable, also verbrauchsunabhängige Betriebskosten verursacht, was es rechtfertigt, diese Vorhaltekosten unabhängig vom Maß der Benutzung im Einzelfall ganz oder teilweise auf die Benutzer der Anlage zu verteilen (BVerwG, B.v. 12.08.1981 - 8 B 20.81 - U.v. 01.08.1986 - 8 C 112.84 - OVG LSA, U.v. 10.11.2011 - 4 L 69/09 - OVG MV, U.v. 16.10.2018 - 1 LB 216/13 -, m.w.N., alle juris).

    Die Grundgebühr soll den Vorteil abgelten, der daraus resultiert, dass der Bürger angesichts des Vorhaltens einer betriebsbereiten Einrichtung zur dezentralen Abwasserbeseitigung jederzeit die Möglichkeit hat, sich des anfallenden Abwassers in unschädlicher Weise zu entledigen (OVG LSA, U.v. 10.11.2011, a.a.O.).

    Dass die Erhebung der Grundgebühr nur einen bestimmten Anteil des Gebührenaufkommens erreichen darf, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (vgl. OVG LSA, U.v. 10.11.2011 - 4 L 69/09 - sowie BVerwG, B.v. 12.08.1981 - 8 B 20.81 -, beide juris: danach Deckung über Grundgebühr sogar bis zu 85 % der Gesamtkosten möglich).

    Für den Fall, dass eine Vorauskalkulation erstellt worden war, folgt daraus, dass die darin prognostizierten Kosten und Maßstabseinheiten in der Nachberechnung durch Ist-Werte ersetzt werden und nur Kostenansätze, die auf über den Kalkulationszeitraum hinausreichenden (fehlerfreien) Prognoseentscheidungen beruhen, nicht ersetzt oder korrigiert werden dürfen (vgl. OVG LSA, U.v. 10.11.2011 - 4 L 69/09 - B.v. 23.04.2009 - 4 L 299/07 -, beide juris).

  • VG Magdeburg, 19.11.2020 - 9 B 274/20

    Benutzungsgebühren

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.03.2021 - 9 A 273/20
    Letzteren Antrag hat das Gericht durch Beschluss vom 19.11.2020 abgelehnt (9 B 274/20 MD).

    Beide Satzungen messen sich - wie oben dargelegt - Rückwirkung bei, ohne hierbei schützenwerte Belange der Gebührenpflichtigen zu verletzen (vgl. hierzu ausführlich: VG Magdeburg, B.v. 19.11.2020 - 9 B 274/20 MD -).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist das Gericht insoweit auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 13.01.2021 (4 M 152/20), denen es folgt, und seinen eigenen Ausführungen im Beschluss vom 19.11.2020 (9 B 274/20 MD), an denen es für das vorliegende Verfahren festhält.

  • VGH Bayern, 25.07.1997 - 4 CZ 97.399
    Auszug aus VG Magdeburg, 25.03.2021 - 9 A 273/20
    Stellt sich hierbei z. B. nach einem Jahr heraus, dass die Kosten noch stärker steigen als bei der Dreijahreskalkulation vorausgesehen, ist eine Erhöhung der Gebührensätze für die restlichen zwei Jahre ausgeschlossen (vgl. Schulte/Wiesemann, in Driehaus, a.a.O., § 6 Rn. 93 ff. [96]; VGH München, B.v. 25.07.1997 - 4 CZ 97.399 -, NVwZ-RR 1998, 391).

    Dieses Vorgehen ist nicht zulässig und führt zu einem methodischen Fehler der Kalkulation, weil der maßgebliche Kalkulationszeitraum von hier drei Kalenderjahren (2018 bis 2020) zum Zeitpunkt der Überarbeitung der Kalkulation und des Beschlusses über die neue Gebührensatzung noch nicht abgelaufen war und der für eine bestimmte Periode kalkulierte Gebührensatz - wie oben dargelegt - für diesen Zeitraum grundsätzlich unverändert beibehalten muss (so auch VG Schwerin, U.v. 06.05.2019 - 4 A 1843/18 SN - VG Gera, U.v. 24.08.2006 - 5 K 181/01.Ge -, beide juris; VGH München, B.v. 25.07.1997 - 4 CZ 97.399 -, NVwZ-RR 1998, 391).

  • VG Lüneburg, 22.07.2020 - 3 A 114/18

    Entstehung; Fälligkeit; Gebühren; Kostenüberdeckung; Niederschlagswassergebühr;

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.03.2021 - 9 A 273/20
    Fehler bei der Gebührenkalkulation führen mithin nicht für sich allein, sondern nur dann zu deren Unwirksamkeit, wenn sie zur Folge haben, dass der beschlossene Gebührensatz die sich bei ordnungsgemäßer Kalkulation ergebende Gebührenobersatzgrenze mehr als nur geringfügig übersteigt (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 04.11.2002 - 9 LB 215/02 - OVG LSA, B.v. 23.04.2009 - 4 L 299/07 -: Bagatellgrenze bei bis zu 3 %; beide juris).Die fehlerhafte Einstellung einzelner Kostenpositionen oder die fehlerhafte Nichtberücksichtigung einzelner Teile der Maßstabseinheiten, Rechenfehler oder sonstige Fehler, die sich auf das Kalkulationsergebnis nicht auswirken können oder nicht ausgewirkt haben, sind rechtlich unbeachtlich, sofern dadurch der Gebührensatz nicht erheblich zum Nachteil der Gebührenpflichtigen beeinträchtigt ist, weil er ohnehin auf prognostischen Ansätzen beruht und eine Kalkulation naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet ist (vgl. VG Lüneburg, U.v. 22.07.2020 - 3 A 114/18 -, juris).Beachtlich sind jedoch in jedem Fall methodische, das Berechnungsverfahren betreffende Kalkulationsfehler; auf diese ist die "Bagatellgrenze" nicht anwendbar (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 24.09.2013 - 9 LB 22/11 -, juris).

    Der Prognose fehlt es dann an einer sachlichen Grundlage, also an einer ausreichenden Ermittlung der Kalkulationsgrundlagen (vgl. VG Lüneburg, U.v. 22.07.2020 - 3 A 114/18 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2011 - 4 L 182/10

    Zusammenfassung von mehreren Kläranlagen; öffentliche Einrichtung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.03.2021 - 9 A 273/20
    Die gebührenerhebende Körperschaftgenügt hierbei ihrer prozessualen Mitwirkungspflicht in der Regel bereits dann, wenn die vorgelegte Nachberechnung lediglich eine Zusammenfassung der Kosten für die öffentliche Einrichtung beinhaltet und sie erst auf substantiierte Rügen konkreter Kostenpositionen durch den Betroffenen hin eine entsprechende Darlegung vornimmt (vgl. OVG LSA, B. v. 25.07.2011 - 4 L 182/10 - sowie U.v. 14.05.2019 - 4 K 215/16 -, beide juris).

    Es entspricht zudem in der Regel nicht einer sachgerechten Handhabung der gerichtlichen Kontrolle, die Abgabenkalkulation oder Nachberechnung "ungefragt" einer Detailprüfung zu unterziehen (OVG LSA, B.v. 02.03.2010 - 4 L 200/09 -, juris).Eine unsubstantiierte Rüge einzelner Positionen oder sogar eine pauschale Infragestellung sämtlicher Positionen zwingt die Behörde grundsätzlich nicht zu weitergehenden Ausführungen bzw. das Gericht zu entsprechenden Aufklärungsmaßnahmen (vgl. OVG LSA, B. v. 25.07.2011, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2009 - 4 L 299/07

    Zur Gebührenkalkulation im Abwassergebührenrecht

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.03.2021 - 9 A 273/20
    Fehler bei der Gebührenkalkulation führen mithin nicht für sich allein, sondern nur dann zu deren Unwirksamkeit, wenn sie zur Folge haben, dass der beschlossene Gebührensatz die sich bei ordnungsgemäßer Kalkulation ergebende Gebührenobersatzgrenze mehr als nur geringfügig übersteigt (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 04.11.2002 - 9 LB 215/02 - OVG LSA, B.v. 23.04.2009 - 4 L 299/07 -: Bagatellgrenze bei bis zu 3 %; beide juris).Die fehlerhafte Einstellung einzelner Kostenpositionen oder die fehlerhafte Nichtberücksichtigung einzelner Teile der Maßstabseinheiten, Rechenfehler oder sonstige Fehler, die sich auf das Kalkulationsergebnis nicht auswirken können oder nicht ausgewirkt haben, sind rechtlich unbeachtlich, sofern dadurch der Gebührensatz nicht erheblich zum Nachteil der Gebührenpflichtigen beeinträchtigt ist, weil er ohnehin auf prognostischen Ansätzen beruht und eine Kalkulation naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet ist (vgl. VG Lüneburg, U.v. 22.07.2020 - 3 A 114/18 -, juris).Beachtlich sind jedoch in jedem Fall methodische, das Berechnungsverfahren betreffende Kalkulationsfehler; auf diese ist die "Bagatellgrenze" nicht anwendbar (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 24.09.2013 - 9 LB 22/11 -, juris).

    Für den Fall, dass eine Vorauskalkulation erstellt worden war, folgt daraus, dass die darin prognostizierten Kosten und Maßstabseinheiten in der Nachberechnung durch Ist-Werte ersetzt werden und nur Kostenansätze, die auf über den Kalkulationszeitraum hinausreichenden (fehlerfreien) Prognoseentscheidungen beruhen, nicht ersetzt oder korrigiert werden dürfen (vgl. OVG LSA, U.v. 10.11.2011 - 4 L 69/09 - B.v. 23.04.2009 - 4 L 299/07 -, beide juris).

  • BVerwG, 12.08.1981 - 8 B 20.81

    Wasserbezugsgebühren - Verbrauchsunabhängige Grundgebühr - Verbrauchsabhängige

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.03.2021 - 9 A 273/20
    Diese Gebührenerhebung beruht auf der Erwägung, dass die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Einrichtung für jeden Anschluss invariable, also verbrauchsunabhängige Betriebskosten verursacht, was es rechtfertigt, diese Vorhaltekosten unabhängig vom Maß der Benutzung im Einzelfall ganz oder teilweise auf die Benutzer der Anlage zu verteilen (BVerwG, B.v. 12.08.1981 - 8 B 20.81 - U.v. 01.08.1986 - 8 C 112.84 - OVG LSA, U.v. 10.11.2011 - 4 L 69/09 - OVG MV, U.v. 16.10.2018 - 1 LB 216/13 -, m.w.N., alle juris).

    Dass die Erhebung der Grundgebühr nur einen bestimmten Anteil des Gebührenaufkommens erreichen darf, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (vgl. OVG LSA, U.v. 10.11.2011 - 4 L 69/09 - sowie BVerwG, B.v. 12.08.1981 - 8 B 20.81 -, beide juris: danach Deckung über Grundgebühr sogar bis zu 85 % der Gesamtkosten möglich).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2019 - 4 K 215/16

    Gebührenbedarfsberechnung einer Niederschlagswassergebührensatzung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.03.2021 - 9 A 273/20
    Die gebührenerhebende Körperschaftgenügt hierbei ihrer prozessualen Mitwirkungspflicht in der Regel bereits dann, wenn die vorgelegte Nachberechnung lediglich eine Zusammenfassung der Kosten für die öffentliche Einrichtung beinhaltet und sie erst auf substantiierte Rügen konkreter Kostenpositionen durch den Betroffenen hin eine entsprechende Darlegung vornimmt (vgl. OVG LSA, B. v. 25.07.2011 - 4 L 182/10 - sowie U.v. 14.05.2019 - 4 K 215/16 -, beide juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 1 LB 238/12

    Kalkulation der Abwassergebühr für dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlagen;

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.03.2021 - 9 A 273/20
    Hinsichtlich des Umfangs der Grundgebühr steht der Gemeinde bzw. dem Zweckverband im Übrigen ein weiter Organisationsspielraum zu (vgl. OVG Greifswald, U.v. 17.04.2018 - 1 LB 238/12 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2010 - 4 L 200/09

    Niederschlagswassergebühren - Mitwirkungspflichten der Prozessbeteiligten;

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.03.2021 - 9 A 273/20
    Es entspricht zudem in der Regel nicht einer sachgerechten Handhabung der gerichtlichen Kontrolle, die Abgabenkalkulation oder Nachberechnung "ungefragt" einer Detailprüfung zu unterziehen (OVG LSA, B.v. 02.03.2010 - 4 L 200/09 -, juris).Eine unsubstantiierte Rüge einzelner Positionen oder sogar eine pauschale Infragestellung sämtlicher Positionen zwingt die Behörde grundsätzlich nicht zu weitergehenden Ausführungen bzw. das Gericht zu entsprechenden Aufklärungsmaßnahmen (vgl. OVG LSA, B. v. 25.07.2011, a.a.O.).
  • VG Schwerin, 06.05.2019 - 4 A 1843/18

    Festhalten eines Aufgabenträgers an einen mehrjährigen Zeitraum der Kalkulation

  • VG Gera, 24.08.2006 - 5 K 181/01

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Gründung; Zweckverband;

  • VG Halle, 21.11.2003 - 4 A 507/01
  • BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84

    Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 9 LB 22/11

    Einheitlicher Abwassergebührensatz für Grundstückseigentümer aus Ortsteilen mit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2006 - 4 K 253/05

    Zur Kalkulation von Abwassergebührensätzen

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2002 - 9 LB 215/02

    Abschreibung; Anschaffungswert; Behördenleiter; betriebswirtschaftlicher

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 1 LB 216/13

    Abwassergebühren für Schmutzwasser

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1981 - 3 A 3/81
  • VG Magdeburg, 11.07.2013 - 9 A 103/11

    Gebührenrecht: Benutzungsgebühren

  • VG Halle, 11.06.2013 - 4 A 281/11

    Heranziehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Benutzerin der öffentlichen

  • VG Magdeburg, 19.11.2020 - 9 B 274/20

    Benutzungsgebühren

    die aufschiebende Wirkung ihrer am 06.10.2020 erhobenen Klage (9 A 273/20 MD) gegen den Gebührenbescheid vom 29.01.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 09.09.2020 anzuordnen,.
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